Vom ersten Entwurf bis zum Baustart: So läuft das Genehmigungsverfahren von SuedLink
Das Genehmigungsverfahren für SuedLink besteht aus zwei Teilen. 2021 wurde der erste Teil – die Bundesfachplanung – abgeschlossen und damit ein 1.000 Meter breiter Korridor festgelegt, der sich mit möglichst geringen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur am besten für die Verlegung der Erdkabel eignet.
Im anschließenden zweiten Teil des Genehmigungsverfahrens, der Planfeststellung, haben wir SuedLink zunächst in 15 Planfeststellungsabschnitte unterteilt – einer davon ist unser Abschnitt C2. Jeder Abschnitt hat eigenständig einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der BNetzA eingereicht. Teil des Antrags war auch ein erster Vorschlag für den Verlauf der Erdkabel innerhalb des von der BNetzA vorgegebenen Korridors.
Unter Berücksichtigung der von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange eingebrachten Hinweise legte die BNetzA den Inhalt der von uns einzureichenden Planfeststellungsunterlagen sowie den Untersuchungsrahmen fest. Dieser bestimmte, welche zusätzlichen Daten noch zu erheben sind, damit die Auswirkungen von SuedLink auf Mensch und Umwelt möglichst gering ausfallen.
Alle Erkenntnisse - Hinweise aus der Öffentlichkeit, Ergebnisse der Umweltuntersuchungen, Schutzgebietszonen und die sorgfältige Prüfung von Alternativen - fließen in Planfeststellungsunterlagen ein, die wir nun bei der BNetzA eingereicht haben. Die Unterlagen enthalten unter anderem den grundstücksgenauen Leitungsverlauf, die erforderlichen Bauflächen, Schutzmaßnahmen sowie Vorgaben für den Bau.
Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange haben nun noch einmal die Gelegenheit, Hinweise einzubringen und diese mit der BNetzA zu erörtern. Basierend auf diesen Erörterungen erlässt die BNetzA schließlich den Planfeststellungsbeschluss, die Baugenehmigung für SuedLink. Wir erwarten diesen im Frühjahr 2025.